Die rechtlichen Grundlagen
Voraussetzungen für eine Eheschließung.
Die Voraussetzungen sind kurz, klar und werden über eine einzige nationale Behörde, Familieretshuset, einheitlich angewendet. Die Hürde liegt nicht in der Komplexität der Regeln, sondern in der Vollständigkeit Ihres Antrags.
Alter
Beide Partner müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 18 Jahre alt sein.
Familienstand
Beide Partner müssen unverheiratet, oder rechtlich frei zu heiraten, sein. Eine vorherige Ehe muss durch Scheidung, Tod oder Annullierung rechtskräftig beendet sein. Sie benötigen offizielle Unterlagen, die diesen Status belegen.
Identität
Jeder Antragsteller muss seine Identität nachweisen. Reisepässe werden überall akzeptiert; EU-/EWR-Personalausweise können den Pass für EU-Bürger ergänzen. Bringen Sie alle Seiten des Passes, einschließlich Umschlag, in der vom Antrag geforderten Form mit (in der Regel klare Scans oder Kopien).
Rechtmäßiger Aufenthalt in Dänemark
Wo zutreffend, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Antrags oder der Trauung rechtmäßig in Dänemark aufhalten. EU-/EWR-Bürger nutzen üblicherweise Pass oder Personalausweis; Nicht-EU-Partner müssen legale Einreise, gültiges Visum oder ein Aufenthaltsrecht separat nachweisen.
Familienverhältnis
Eheschließungen zwischen nahen Verwandten sind nicht zulässig.
Ausländische Dokumente
Außerhalb Dänemarks ausgestellte Dokumente müssen unter Umständen ins Dänische, Englische oder Deutsche beglaubigt übersetzt werden. Dokumente aus Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens benötigen meist eine Apostille; aus anderen Staaten eine vollständige Legalisation. Britische und US-amerikanische Urkunden brauchen fast immer eine Apostille. Mehr unter benötigte Dokumente.
Die Entscheidung der Behörde
Die endgültige Entscheidung trifft Familieretshuset. Die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen ist notwendig, aber keine Garantie, die Behörde prüft jeden Fall einzeln. Wir helfen Ihnen, den bestmöglichen Antrag vorzubereiten. Starten Sie mit dem Unterlagen-Check.
FAQ
Häufige Fragen
Können wir mit Touristenvisum in Dänemark heiraten?
Können wir mit Touristenvisum in Dänemark heiraten?
Müssen wir in Dänemark wohnen?
Müssen wir in Dänemark wohnen?
Ist gleichgeschlechtliche Ehe möglich?
Ist gleichgeschlechtliche Ehe möglich?
Was, wenn einer von uns schon verheiratet war?
Was, wenn einer von uns schon verheiratet war?
Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige dänische Behörde (Familieretshuset). Gebühren, Bearbeitungszeiten und Termine können sich ändern.
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